Hier erfahren Sie, was künftige Pächter eines Kleingartens
wissen sollten:

Kleingärtnerverein Wilhelmshöhe e.V.

Informationen

für Mitglieder und Interessenten

 

Verehrtes Mitglied, liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund !

Der Vorstand des Kleingärtnervereins Wilhelmshöhe e.V. heißt Sie als

Mitglied und Gartenpächter herzlich willkommen.

Wir freuen uns, Sie im Kreise der ca. 50 Familien begrüßen zu können,

die sich die Arbeit im Garten und dessen Nutzung für die Freizeit als Hobby

aussuchten.

Bevor Sie nun den ersten Spatenstich in „Ihrem Kleingarten“ vollziehen, sollten Sie als neues Mitglied einiges aus dem alltäglichen Vereinsgeschehen wissen. Und wenn Sie bereits zu den „ alten Hasen „ im Kleingartenwesen gehören, schon einige Zeit Vereinsmitglied und Gartenpächter/in sind, haben Sie bestimmt einiges vergessen.Deshalb möchten wir Ihnen die wichtigsten Bestimmungen noch einmal in Erinnerung bringen.

Der Kleingärtnerverein Wilhelmshöhe e.V. gründete sich im Jahre 1938. Unsere 52 Gärten waren ehemals ein Teil des „ Kurfürstlichen Obstgartens „ und haben insgesamt eine Größe von 29.100 qm. Die Mitgliederzahl entspricht der Anzahl der Gärten. Hinzu kommen noch einige Ehepartner und Personen, die aus Freude und Verbundenheit zu unserem Verein und zu unserer Anlage fördernde Vereinsmitglieder geworden sind.

Die postalische Anschrift ist Nussallee 3 ½, 34131 Kassel, bzw. die Anschrift des jeweiligen 1. Vorsitzenden.

Dem Vorstand gehören zurzeit an:

Vorsitzende:

  Georg Uwe Lange

  Harleshäuser Straße 15

                                        34130 Kassel

                                       Tel. 0561 / 68272

                                       Garten Nr.  17

Stellvertretende Vorsitzender:

Heike Klug

 Kassel

Tel. 0561 / 407338

Garten Nr. 11

Kassiererin:

Silvana Kerst

Boyneburgstraße 4

34130 Kassel,

Tel. 3169552  

Garten Nr. 25

Schriftführer:

Gerhard Sauer

Garten Nr. 41

Beisitzerin stellv. Kassiererin:

 

Garten Nr. 

Beisitzer stellv. Schriftführer:

 

Garten Nr. 

Außerdem sind für den Verein tätig:

Gartenfachwartin:

Brigitte Faber

       Garten Nr. 22

Gerätewart:

Rainer Brummelte

Garten Nr. 19

Bewertungskommission:

Dagmar-Gimbel-Hirt

Gertrud Hahner

Wie in jedem anderen Verein, so sind auch bei uns die Rechte und Pflichten sowie das gedeihliche Zusammenleben aller Mitglieder in einer Satzung geregelt. Darüber hinaus sind in einer Gartenordnung als Ergänzung zur Vereinssatzung grundlegende Bestimmungen schriftlich festgehalten worden.

Satzung und Gartenordnung werden Ihnen bei der Aufnahme in den Verein ausgehändigt. Bitte informieren Sie sich über Inhalt und Auswirkung. Die Satzung ist in 2010 überarbeitet worden. Sie kann in Papierform beim Vorstand angefordert werden, ist aber auch auf der Homepage des Vereins einzusehen und auch herunterzuladen. Ferner wurden in den vergangenen Jahren in Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen weitere Beschlüsse gefasst, deren Inhalt ebenfalls satzungsmäßigen Charakter haben. Was Sie wissen sollten, haben wir nachstehend auszugsweise aufgeführt:

  1. Vereins-Informationen

Alle Mitteilungen und Bekanntmachungen von Vereinsnachrichten werden an unseren Informationskästen im Kleingartengelände bekannt gegeben. Sie sollten also von Zeit zu Zeit einmal in den Informationskasten schauen. Satzungsgemäß vorgeschriebene Mitteilungen werden jedoch per Rundschreiben allen Vereinsmitgliedern postalisch zugestellt. Auch im Internet ist der Verein zu finden. Sie erreichen uns unter www.kgv-wilhelmshoehe.de.

  1. Gemeinschaftsarbeit

Grundsätzlich muss jedes Vereinsmitglied Gemeinschaftsarbeit ableisten. Ausgenommen sind Gartenfreunde/innen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben. Zurzeit sind jährlich 9 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Verschiedene immer wiederkehrende Arbeiten sind an Gartenpächter/innen fest vergeben. Ein entsprechender Plan ist im Informationskasten „Gemeinschaftsarbeit„ ausgehängt. Darüber hinaus wird die Gemeinschaftsarbeit durch den Vorstand geregelt. Termine und Anzahl der benötigten Arbeitskräfte werden im Informationskasten „Gemeinschaftsarbeit„ ausgehängt. „ Arbeitswillige „ können sich dort mit ihrem Namen eintragen. Nach vorheriger Vereinbarung ist eine Gemeinschaftsarbeit auch an anderenWochentagen möglich. Über Einzelheiten zur Gemeinschaftsarbeit informieren die Vorstandsmitglieder. Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung mit einem Ersatzbetrag von 15,00 Euro pro Stunde abzugelten und wird mit der Kostenrechnung im Folgejahr erhoben.

  1. Strom- und Wasseranschluss

Jeder Garten besitzt einen Wasseranschluss. Da im gesamten Gelände die Zuleitungen in „Sommerleitung“ (Verlegungstiefeca. 40 cm) verlegt worden sind, entleeren wir das Leitungssystem vor Beginn der Frostperiode. Wann das Wasser an- und abgestellt wird, entnehmen Sie bitte jeweils dem Aushang im Informationskasten.

Ein wichtiger Hinweis:

Das Wasser im Kleingarten hat keine Trinkwasserqualität und sollte daher nur in abgekochtem Zustand getrunken bzw. verbraucht werden.

Alle Gärten haben einen Stromanschluss.

Das Ablesen der Stromzähler erfolgt im Laufe des Monats Oktober eines jeden Jahres. Die Stromkosten für die verbrauchten Kilowattstunden werden mit der Kostenrechnung des folgenden Jahres in Rechnung gestellt.

  1. Laubenbau

Der Neu-, Um- und Anbau von/an Gartenlauben ist genehmigungspflichtig. Es empfiehlt sich, bei Veränderungen an Baulichkeiten im Garten vorher Erkundigungen einzuholen.Alle Einzelheiten erfahren Sie beim Vorsitzenden des Vereins.

Im Gartengelände sind ausschließlich Holzlauben gestattet. Auch die Grundfarbe der Laube soll sich dem Gesamtbild der Anlage anpassen. Nicht gestattet sind nach Bebauungsplan:

In den Lauben:

  • Wassertoiletten und Duschen, Öfen mit Schornsteinen

sowie inden Gärten:

  • freistehende gemauerte Kamine, freistehende Geräteschuppen.
  1. Teiche / Biotope

Gegen das Anlegen eines Teichs oder Biotops in der dem Garten angemessenen Größe ist nichts einzuwenden.Wir bitten jedoch, die Sicherheitsbestimmungen zu beachten.Wir möchten vermeiden, dass Unfälle durch ungesicherte Teiche entstehen.

  1. Eingangstor

Das große Tor (Autoeinfahrt) bleibt während der Gartensaison (Mai bis September) tagsüber unverschlossen (Drehknopf) und ist erst ab 19.00 Uhr abzuschließen.

  1. Gartenwege

Alle Gartenwege wurden in Gemeinschaftsarbeit mit Verbundpflaster und Rasengittersteinen ausgelegt. In die Gittersteine ist Rasen ausgesät worden. Eine Bitte an die Anlieger des Wegenetzes:

Um unsere Wege sauber zu halten, ist es notwendig, dass Sie von Zeit zu Zeit den Weg vor Ihrem Garten mähen, gießen und das Unkraut entfernen. Die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln ist aus Umweltschutzgründen nicht gestattet.

Fahrradfahrer werden gebeten, das Zweirad im Gartengelände zu schieben.

Hundehalter haben ihre Vierbeiner anzuleinen.

  1. Hecken

Die Hecken als Wegbegrenzung sind zu pflegen und frei von Unkraut und Fremdgehölzen zu halten. Nicht nur die Besucher, auch wir als Gartenpächter erfreuen uns an einer gepflegten Ansicht der Hecken. Ab wann die Hecken zu Saisonbeginn erstmals geschnitten werden dürfen, wird im Vereinskasten bekannt gegeben. Vorgeschriebene Höhe: 1,20 Meter.

  1. Gartenabfälle

Vermeiden Sie Abfälle durch Beachtung einiger Grundregeln. Kompostierbare Abfälle wie Laub, Gras, Unkraut, Abfälle von Gemüse, zerkleinerte Zweige und dergl. gehören nicht in die Mülltonne sondern auf den Komposthaufen.

Die Aufbereitung organischer Abfälle zu gesunden Bodenverbesserungsmitteln und Pflanzendüngern macht den Kauf von Torf und Kunstdüngern weitgehend überflüssig und schont daher Ihren Geldbeutel.

Zur Reduzierung der Müllmengen empfiehlt es sich, im Garten auf Plastikgeschirr zu verzichten. Glas- und Papierabfälle sollten in die Sammelbehälter der Stadt geworfen werden.

Baumschnitt, den Sie nicht selbst verarbeiten, wird – soweit erforderlich – im Frühjahr und Herbst durch die Stadtreiniger abgeholt. Über das WO und WIE werden Sie durch Aushang informiert.

Das Verbrennen von Abfällen aller Art im Garten ist verboten.

  1. Schmutz- und Abwasser

Das Einleiten von Schmutz- und Abwasser in das Erdreich sowie die Wasserentnahme mit einer Pumpe ist nicht gestattet.

  1. Entsorgung der Toiletten

Es empfiehlt sich, im Garten eine Camping-Toilette zu benutzen.

Der Verein hat eine Entsorgungsstation gebaut, die mehrmals jährlich geleert wird. Diese befindet sich an der Vereinslaube. Für Sauberkeit am und um den Einfülltrichter sorgen wir natürlich alle.

  1. Parkplätze

Wir sind in der glücklichen Lage, nahezu jedem/r Gartenpächter/in im Gelände einen Parkplatz anbieten zu können. Diese Parkplätze werden gegen eine Gebühr vermietet und stehen somit ausschließlich dem Gartenpächter zur Verfügung. Bitte respektieren Sie diese Regelung und parken Sie nicht auf fremden Parkplätzen ohne das Einverständnis des Pächters.

Die Sauberhaltung der Parkplätze liegt uns sehr am Herzen, weil sie oft vernachlässigt wird. Das Lagern von Materialien auf den Parkplätzen ist untersagt. Denken Sie bitte daran, der Parkplatz gehört zu Ihrem Garten. Auch der Parkplatz ist frei von Unkraut zu halten.

Auch das Parken vor dem großen Tor ist uns ein Dorn im Auge. Die Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK) ist Eigentümer dieses Grundstücks. Sie untersagt das Abstellen von Autos und Ablagern von sonstigen Materialien.

  1. Einhaltung von Ruhezeiten

Wir alle haben in unseren Gärten zu hämmern, zu sägen, zu bohren, den Rasen zu mähen und was es sonst noch zu tun gibt. Das alles aber bitte nicht in der Mittagszeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr, und abends nach 19.00 Uhr. Wenn es auch keine gesetzliche Mittagsruhe mehr gibt, wollen wir nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung diese in der Zeit vom 15. Mai bis 30. September eines Jahres freiwillig beibehalten. An Sonn- und Feiertagen ist jegliche Lärmentwicklung zu unterlassen.

  1. Münzfernsprecher

Das vor einigen Jahren angeschaffte Münztelefon neben dem Geräteschuppen wurde abgebaut. Es steht daher kein öffentlicher Fernsprecher mehr zur Verfügung.

  1. Schubkarren

Wenn Sie keine eigene Schubkarre haben und etwas zwischen Auto und Garten zu transportieren haben, stehen Ihnen Schubkarren im Geräteschuppen zur Verfügung. Nur eine Bitte haben wir: Bringen Sie diese nach Gebrauch sauber wieder zurück.

  1. Vereinslaube/ Vereinsgarten

Die Vereinslaube ist von unseren Amtsvorgängern errichtet worden, um Vereinsfeste (Sommerfest, Erntedankfest u.a.) feiern zu können. Im Laufe der Jahre haben wir uns bemüht, das Vorhandene zu erhalten, zu verbessern und unseren Mitgliedern eine Stätte der Begegnung zu schaffen. Inzwischen ist die Vereinslaube so ausgestattet, dass sie in den Sommermonaten auch Vereinsmitgliedern gegen einen geringen Preis für Feiern jeglicher Art zur Verfügung gestellt werden kann.  Geschirr ist für 40 Personen vorhanden. Auch eine Geschirrspülmaschine ist angeschafft worden. Für den Vereinsgarten sind Bierzeltgarnituren vorhanden. Toiletten stehen ebenfalls zur Verfügung.

Interessenten wenden sich bitte an die Vorsitzende Inge Vogtmann, Telefon 39768, oder an ein anderes Vorstandsmitglied.

  1. Was kostet ein Garten ?

Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten.

Bevor Sie einen Garten übernehmen, hat eine Kommission geschulter Gartenfreunde unseres Vereins den Zeitwert des Gartens (Laube, Anpflanzungen usw.) ermittelt. Über die Wertermittlung wird eine Niederschrift angefertigt, die später alsGrundlage für eine Entschädigung an den Vorpächter herangezogen wird. Die finanzielle Abwicklung ebenso wie die Verpachtung erfolgt ausschließlich über den Verein.

Der Verein selbst erhebt von jedem neuen Gartenpächter einen einmaligen Kulturbeitrag von 150,00 Euro.

  1. Und welche laufenden Kosten entstehen ?

Als Mitglied des KGV Wilhelmshöhe e.V. zahlen Sie zurzeit einen jährlichen Beitrag von 46,05 Euro. In diesem Beitrag sind die Verbandsbeiträge einschl. Kosten für eine Fachzeitschrift enthalten.

Nicht enthalten sind:

  • die Pacht
  • eine Laubenversicherung
  • eine Unfallversicherung
  • Stromverbrauch
  • Ersatzbetrag für Nichtableisten der Gemeinschaftsarbeit
  • Parkplatzmiete
  • Anteilige Kosten Entsorgung, Unterhaltung derWasserleitung, Stromgrundgebühr u.a.

Die Kostenrechnung wird jeweils am Jahresanfang den Gartenpächtern zugestellt. Wir bitten um Begleichung der Beträge bis zum 28. Februar des Jahres. Diesen Termin sollten Sie unbedingt einhalten, da unser Kassierer einen Großteil der Beträge an Versicherungen und Verband termingebunden abführen muss.

 

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Interessenten,

diese Informationen sollen Ihnen helfen, schnell Eingang in unsere Gemeinschaft zu finden.

Als Mitglied in unserem Verein können Sie Individualist und Gärtner sein.

Am Gartenweg oder an der Grenze zum Nachbarn treffen Sie jedoch schon auf die Gemeinschaft. Hier sind Sie Vereinsmitglied, hier beginnt das Vereinsleben.

Daher bitten wir Sie: Helfen Sie mit, diese Gemeinschaft zu pflegen und das Vereinsleben zu fördern.

Vorstand und Festausschuss bemühen sich redlich, in gemeinsamen Veranstaltungen die Gartengemeinschaft zu fördern.

Durch Ihre Teilnahme am allgemeinen Vereinsgeschehen leisten auch Sie Ihren Beitrag für ein aktives Vereinsleben.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen:

Gutes Gelingen und viel Freude an Ihrem Hobby, Ihrem Garten !

 

Ihr KGV Wilhelmshöhe e.V.